REFERENZAUSKÜNFTE
22.01.2019Denn diese Feedbacks helfen nicht nur dabei, dass die Wunschstelle in greifbare Nähe rückt, sondern sie fördern das positive Gefühl, wertgeschätzt worden zu sein. Deshalb neigen Arbeitnehmer dazu, sich Arbeitskollegen oder -kolleginnen als Referenzpersonen auszusuchen, damit sie auf der sicheren Seite stehen, sollte die HR-Abteilung oder das Stellenvermittlungsbüro anrufen. Doch sind diese Referenzauskünfte hilfreich? Und was sind «wertvolle» Referenzauskünfte?
Wann dürfen Referenzauskünfte eingeholt werden?
Eines vorweg: Sowohl Arbeitgeber als auch Stellenvermittlungsbüros dürfen nur jene Personen befragen, welche der oder die Stellensuchende als Referenzpersonen angegeben hat. Dies bedeutet, dass man nicht wahllos durch die Arbeitszeugnisse stöbern und sich Personen nach Wunsch aussuchen kann, welche das Zeugnis unterschrieben haben. Tun Sie es trotzdem, verstossen Sie gegen das Datenschutzgesetz. Es empfiehlt sich daher ganz klar, die Bewerberin oder den Bewerber nach Referenzpersonen zu fragen, falls Sie sich vorstellen können, mit dieser Person in die nächste Runde zu starten. Was Sie dann – und in welcher Qualität - erhalten, lässt sich leider nicht vorhersehen. Damit Sie diesen Arbeitsschritt so effizient wie möglich gestalten können, teilen Sie den Bewerbern gleich zu Anfang mit, dass Sie «brauchbare» Referenzangaben benötigen. Dies sind z. B. HR-Fachpersonen, direkte Vorgesetzte, Abteilungsleiter, Geschäftsführer etc. Arbeitskolleginnen und Kollegen können sicherlich kompetente Auskünfte liefern - jedoch sind diese Personen oftmals zu wenig versiert in der Übermittlung von verwertbaren Referenzauskünften.
Rosarot und himmelblau – oder einfach so, wie’s war.
Wenn Sie eine Referenz einholen, sollten Sie idealerweise drei Personen befragen, damit Sie sich ein gutes Bild des Bewerbers machen können. Gehen Sie vorbereitet an die Gespräche und notieren Sie sich Ihre Fragen auf einem Notizblock oder direkt im Computer. Wenn Sie mit der Referenzperson telefonieren, fragen Sie zuerst nach, ob er oder sie genügend Zeit für die Referenzauskunft hat. So können Sie das Gespräch in Ruhe durchführen und müssen den Prozess nicht unnötig unterbrechen. Stellen Sie keine Fragen, welche Sie oder Ihr Gegenüber in Bedrängnis bringen könnten. Achtung: Es gibt Themen, über welche Ihnen der ehemalige Arbeitgeber keine Auskunft geben darf. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und die Grundsätze «wohlwollend und wahrheitsgetreu» sollen stets eingehalten und das berufliche Fortkommen nicht gefährdet werden. So kann es passieren, dass Sie Antworten erhalten, welche Ihnen nicht gefallen werden – oder Sie erfreuen sich ab einwandfreien Leistungen und vorbildlichem Verhalten Ihres Kandidaten.
Sind alle Zweifel ausgeräumt, kann es getrost weitergehen.
Referenzauskünfte sollten von den ausgestellten Arbeitszeugnissen im Allgemeinen nicht allzu stark abweichen. Tun sie es trotzdem, dann hoffentlich nur im positiven Sinne.
Im besten Fall bestätigen die Auskünfte Ihr Gefühl und den Eindruck, welchen Sie vom Kandidaten erhalten haben und Sie können die Person mit gutem Gewissen zur nächsten Runde einladen. Der Kandidat oder die Kandidatin haben übrigens die Möglichkeit, Einsicht in die Referenzauskünfte zu erhalten. Möchte ein Bewerber also wissen, was sein ehemaliger Chef über ihn gesagt hat, darf er dies wissen.
Was ist zu tun, wenn keine Referenzauskünfte eingeholt werden können?
Sollte der Bewerber die Referenzauskunft verweigern oder findet keine Person, welche er angeben kann, können Sie entweder Ihrem Bauchgefühl vertrauen oder Sie sehen von weiteren Terminen mit dem Bewerber ab. Arbeitszeugnisse werden oftmals von HR-Abteilungen geschrieben, doch können Personalverantwortliche die Arbeitsleistungen des Mitarbeiters nicht 1:1 bewerten. Daher ist die Referenzauskunft beim direkten Vorgesetzten ein wertvolles Instrument zur erfolgreichen Rekrutierung des passenden Mitarbeiters, auf welches im Zweifel nicht verzichtet werden soll.
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Benötigen Sie Angaben, welche Fragen Sie bei einer Referenzauskunft stellen dürfen oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
